pathologe - 24. Mär, 15:52
Wurde die Urteilsbegründung nicht inzwischen richtiggestellt insofern, dass der Ehemann sowieso Abstand zu seiner Frau halten muss und sie daher nicht mehr schlagen kann? Es ging hier wohl um die Verkürzung des einen Jahres Trennungszeit, da die Frau als Verheiratete wohl immer noch vom Geld ihres Mannes abhängig ist. (Gut, jetzt alles ein wenig einfach ausgedrückt, gerne lasse ich mich korrigieren.)